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Ratgeber · Verkauf

Haus privat verkaufen: Ablauf, Pflichten und Risiken

Ein Verkauf ohne Makler ist möglich – aber Sie übernehmen jede Aufgabe selbst. Hier ist der komplette Ablauf in sechs Schritten, inklusive der typischen Stolperfallen.

7 Min. LesezeitStand: September 2026Von BEG Immobilien

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Privatverkauf ist legal und jederzeit möglich.
  • Pflicht sind ein gültiger Energieausweis und der Notarvertrag.
  • Der richtige Preis entscheidet über Dauer und Erlös.
  • Bekannte Mängel immer offenlegen – sonst haften Sie.

Hausverkauf ohne Makler – eine gute Idee?

Viele Eigentümer überlegen, ihr Haus oder ihre Wohnung privat zu verkaufen – meist, um die Maklerprovision zu sparen. Das ist grundsätzlich möglich und völlig legal. Wer diesen Weg geht, übernimmt allerdings alle Aufgaben selbst: vom Verkaufspreis über Unterlagen und Vermarktung bis zu Verhandlung und Notartermin.

Der Ablauf in sechs Schritten

  1. Den richtigen Preis finden

    Der Angebotspreis ist die wichtigste Entscheidung. Ist er zu hoch, bleibt die Immobilie lange online, Interessenten werden misstrauisch und am Ende wird oft deutlich unter dem Wunschpreis verkauft. Ist er zu niedrig, verschenken Sie Geld.

    Online-Rechner liefern nur eine grobe Spanne. Eine fundierte Immobilienbewertung vor Ort ist die sicherste Grundlage.

  2. Unterlagen zusammenstellen

    Interessenten und deren Banken erwarten vollständige Unterlagen: Grundbuchauszug, Flurkarte, Grundrisse, Wohnflächenberechnung und Energieausweis – bei Eigentumswohnungen zusätzlich Teilungserklärung, Protokolle und Wirtschaftsplan. Alles im Detail in unserer Checkliste Hausverkauf.

    Wichtig: Der Energieausweis ist Pflicht. Seine Kennwerte gehören schon in die Anzeige; fehlt er, drohen Bußgelder.

  3. Exposé und Anzeige erstellen

    Das Exposé ist die Visitenkarte Ihrer Immobilie: helle, professionelle Fotos, ein vollständiger Grundriss, alle Eckdaten und eine ehrliche Beschreibung von Lage und Ausstattung. Auf den großen Portalen kostet die Anzeige Geld – und bringt viele Anfragen, von denen nur ein Teil ernsthaft ist.

  4. Anfragen und Besichtigungen

    Neben echten Interessenten melden sich auch Neugierige, Schnäppchenjäger und Makler. Planen Sie Zeit ein, um Anfragen zu sortieren, Termine zu koordinieren und Besichtigungen zu führen – oft abends und am Wochenende. Führen Sie Besichtigungen nie allein durch und räumen Sie Wertgegenstände weg.

  5. Bonität prüfen und verhandeln

    Lassen Sie sich vor einer Zusage eine Finanzierungsbestätigung der Bank zeigen. Platzt die Finanzierung erst kurz vor dem Notartermin, verlieren Sie Wochen – und andere Interessenten sind womöglich abgesprungen. Eine belegbare Bewertung hilft, Ihren Preis sachlich zu begründen.

  6. Notar, Kaufvertrag und Übergabe

    Der Kaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Achten Sie auf klare Regelungen zu Übergabetermin, mitverkauftem Inventar und Gewährleistungsausschluss. Nach der Kaufpreiszahlung folgt die Übergabe mit Protokoll und Zählerständen. Typische Fehler rund um den Termin: Notartermin beim Immobilienverkauf.

Bekannte Mängel müssen Sie offenlegen. Der übliche Gewährleistungsausschluss schützt nicht, wenn Sie einen Mangel kannten und verschwiegen haben.

Die häufigsten Fehler beim Privatverkauf

  • Der Preis ist nach Gefühl statt nach Marktdaten festgelegt.
  • Unterlagen fehlen oder werden erst beschafft, wenn der Käufer schon wartet.
  • Die Fotos zeigen die Immobilie nicht von ihrer besten Seite.
  • Die Finanzierung des Käufers wird nicht vorab geprüft.
  • Bekannte Mängel werden nicht offengelegt – mit Haftungsrisiko.
  • Steuerliche Fragen wie die Spekulationsfrist werden erst nach dem Verkauf bedacht.

Privat verkaufen oder mit Makler?

Privat verkaufen

Kann funktionieren, wenn Sie Zeit, Verhandlungsgeschick und einen realistischen Blick auf den Preis mitbringen. Sie tragen Aufwand und Risiko selbst.

Mit BEG Immobilien

Wir übernehmen Bewertung, Unterlagen, Vermarktung, Besichtigungen, Bonitätsprüfung und die Vorbereitung des Notartermins – und kennen die Käufer in der Region.

Seit Dezember 2020 wird die Provision beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern an Privatpersonen zwischen Käufer und Verkäufer geteilt. Ob sich die Unterstützung für Sie rechnet, besprechen wir gern unverbindlich – mehr zu unserem Ablauf unter Immobilienverkauf.

BEG

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Vertragliche Fragen klären Sie mit Ihrem Notar oder Anwalt.