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Ratgeber · Trennung

Immobilie bei Scheidung: Was mit dem gemeinsamen Haus passiert

Wer bleibt im Haus? Was passiert mit dem Kredit? Und wie wird der Wert fair aufgeteilt? Ein ruhiger Überblick über Ihre Möglichkeiten.

6 Min. LesezeitStand: September 2026Von BEG Immobilien

Das Wichtigste in Kürze

  • Entscheidend ist zuerst, wer im Grundbuch steht.
  • Es gibt vier Wege: Übernahme, Verkauf, Vermietung, Versteigerung.
  • Beim Kredit haften beide weiter, bis die Bank entlässt.
  • Grundlage jeder Lösung ist ein neutraler Marktwert.

Das gemeinsame Zuhause bei Trennung und Scheidung

Eine Trennung ist emotional belastend – und die gemeinsame Immobilie macht sie oft noch komplizierter. Dieser Ratgeber gibt Ihnen einen Überblick über die Möglichkeiten. Für die rechtliche Beratung in Ihrem Fall sind Fachanwältin oder Fachanwalt für Familienrecht die richtigen Ansprechpartner.

Wem gehört die Immobilie?

Entscheidend ist zunächst das Grundbuch. Stehen beide Ehepartner darin, gehört die Immobilie beiden – meist zu gleichen Teilen. Steht nur ein Partner im Grundbuch, gehört sie allein ihm.

Auch wer nicht im Grundbuch steht, geht nicht leer aus: Im gesetzlichen Güterstand fließt der Wertzuwachs der Immobilie während der Ehe in den Zugewinnausgleich ein. Stichtag ist in der Regel die Zustellung des Scheidungsantrags. Mit Ehevertrag können andere Regeln gelten.

Die vier Möglichkeiten im Überblick

1

Ein Partner übernimmt

Ein Partner bleibt und zahlt den anderen aus. Er muss die Auszahlung finanzieren und meist den Kredit allein übernehmen.

Gut, wenn einer bleiben will
2

Gemeinsamer Verkauf

Beide verkaufen und teilen den Erlös nach Ablösung des Kredits. Beide können finanziell unabhängig neu starten.

Oft die sauberste Lösung
3

Vermieten

Die Immobilie bleibt als Wertanlage. Die Ex-Partner müssen dann aber dauerhaft gemeinsam entscheiden – über Mieter, Reparaturen und Kosten.

Nur bei sehr einvernehmlicher Trennung
4

Teilungsversteigerung

Einigt man sich nicht, kann jeder Miteigentümer sie beim Amtsgericht beantragen. Sie dauert lange, kostet Geld und bringt meist weniger als ein freier Verkauf.

Letzter Ausweg

Übernimmt ein Partner, haftet der andere gegenüber der Bank weiter – bis sie ihn ausdrücklich aus dem Darlehen entlässt. Klären Sie das vor der Übertragung.

Wer darf während der Trennung im Haus wohnen?

Während des Trennungsjahres können die Partner die Nutzung einvernehmlich regeln. Gelingt das nicht, kann das Familiengericht die Ehewohnung einem Partner zur alleinigen Nutzung zuweisen, zum Beispiel mit Blick auf das Wohl der Kinder. Wer allein im gemeinsamen Eigentum wohnt, muss dem anderen unter Umständen eine Nutzungsentschädigung zahlen.

Steuern: Worauf Sie achten sollten

Grunderwerbsteuer

Überträgt ein Ehepartner seinen Anteil im Rahmen der Scheidung auf den anderen, fällt in der Regel keine Grunderwerbsteuer an.

Spekulationsfrist

Die Übertragung gegen Ausgleichszahlung kann als Verkauf gelten. Liegt der Kauf unter zehn Jahre zurück und wohnt der ausziehende Partner nicht mehr dort, kann Steuer anfallen. Mehr zur Spekulationsfrist.

Lassen Sie diese Punkte vorab von Ihrem Steuerberater prüfen – sie können über die beste Lösung mitentscheiden.

Der erste Schritt: ein neutraler Wert

Ob Auszahlung, Verkauf oder Zugewinnausgleich: Fast immer braucht es einen realistischen, neutralen Marktwert. Eine fundierte Immobilienbewertung schafft eine sachliche Grundlage, auf die sich beide Seiten stützen können.

Wir begleiten Paare in Trennungssituationen diskret und mit Feingefühl – von der Bewertung bis zum Verkauf. Mehr dazu auf unserer Seite Immobilie bei Trennung.

BEG

Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Für Ihren konkreten Fall wenden Sie sich an eine Fachanwältin bzw. einen Fachanwalt für Familienrecht.