Das gemeinsame Zuhause bei Trennung und Scheidung
Eine Trennung ist emotional belastend – und die gemeinsame Immobilie macht sie oft noch komplizierter. Dieser Ratgeber gibt Ihnen einen Überblick über die Möglichkeiten. Für die rechtliche Beratung in Ihrem Fall sind Fachanwältin oder Fachanwalt für Familienrecht die richtigen Ansprechpartner.
Wem gehört die Immobilie?
Entscheidend ist zunächst das Grundbuch. Stehen beide Ehepartner darin, gehört die Immobilie beiden – meist zu gleichen Teilen. Steht nur ein Partner im Grundbuch, gehört sie allein ihm.
Auch wer nicht im Grundbuch steht, geht nicht leer aus: Im gesetzlichen Güterstand fließt der Wertzuwachs der Immobilie während der Ehe in den Zugewinnausgleich ein. Stichtag ist in der Regel die Zustellung des Scheidungsantrags. Mit Ehevertrag können andere Regeln gelten.
Die vier Möglichkeiten im Überblick
Ein Partner übernimmt
Ein Partner bleibt und zahlt den anderen aus. Er muss die Auszahlung finanzieren und meist den Kredit allein übernehmen.
Gut, wenn einer bleiben willGemeinsamer Verkauf
Beide verkaufen und teilen den Erlös nach Ablösung des Kredits. Beide können finanziell unabhängig neu starten.
Oft die sauberste LösungVermieten
Die Immobilie bleibt als Wertanlage. Die Ex-Partner müssen dann aber dauerhaft gemeinsam entscheiden – über Mieter, Reparaturen und Kosten.
Nur bei sehr einvernehmlicher TrennungTeilungsversteigerung
Einigt man sich nicht, kann jeder Miteigentümer sie beim Amtsgericht beantragen. Sie dauert lange, kostet Geld und bringt meist weniger als ein freier Verkauf.
Letzter AuswegÜbernimmt ein Partner, haftet der andere gegenüber der Bank weiter – bis sie ihn ausdrücklich aus dem Darlehen entlässt. Klären Sie das vor der Übertragung.
Wer darf während der Trennung im Haus wohnen?
Während des Trennungsjahres können die Partner die Nutzung einvernehmlich regeln. Gelingt das nicht, kann das Familiengericht die Ehewohnung einem Partner zur alleinigen Nutzung zuweisen, zum Beispiel mit Blick auf das Wohl der Kinder. Wer allein im gemeinsamen Eigentum wohnt, muss dem anderen unter Umständen eine Nutzungsentschädigung zahlen.
Steuern: Worauf Sie achten sollten
Grunderwerbsteuer
Überträgt ein Ehepartner seinen Anteil im Rahmen der Scheidung auf den anderen, fällt in der Regel keine Grunderwerbsteuer an.
Spekulationsfrist
Die Übertragung gegen Ausgleichszahlung kann als Verkauf gelten. Liegt der Kauf unter zehn Jahre zurück und wohnt der ausziehende Partner nicht mehr dort, kann Steuer anfallen. Mehr zur Spekulationsfrist.
Lassen Sie diese Punkte vorab von Ihrem Steuerberater prüfen – sie können über die beste Lösung mitentscheiden.
Der erste Schritt: ein neutraler Wert
Ob Auszahlung, Verkauf oder Zugewinnausgleich: Fast immer braucht es einen realistischen, neutralen Marktwert. Eine fundierte Immobilienbewertung schafft eine sachliche Grundlage, auf die sich beide Seiten stützen können.
Wir begleiten Paare in Trennungssituationen diskret und mit Feingefühl – von der Bewertung bis zum Verkauf. Mehr dazu auf unserer Seite Immobilie bei Trennung.
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Für Ihren konkreten Fall wenden Sie sich an eine Fachanwältin bzw. einen Fachanwalt für Familienrecht.
